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LG Wuppertal, 25.09.2008 - 3 O 23/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückwirkende Anpassung eines abgeschlossenen Sparvertrags mit variablen Zinssatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 25.09.2008 - 3 O 23/07
- OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 149/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01
Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos
Auszug aus LG Wuppertal, 25.09.2008 - 3 O 23/07
Die im Sparguthaben enthaltenen Zinsen unterliegen deshalb derselben Verjährung wie das übrige angesparte Kapital (vgl. BGH NJW 2002, 2707, 2708; OLG Frankfurt a. M. NJW 1998, 998). - BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus LG Wuppertal, 25.09.2008 - 3 O 23/07
Unter Verwirkung versteht man den Verlust eines Rechtes, das der Gläubiger einen gewissen Zeitraum nicht ausgeübt hat, so dass sich der Schuldner in schutzwürdiger Weise darauf einrichten konnte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGHZ 25, 47, 52). - BGH, 23.03.2006 - IX ZR 140/03
Beratungspflichten des Steuerberaters bei der Anfechtung von …
Auszug aus LG Wuppertal, 25.09.2008 - 3 O 23/07
In der Folge ließ der Kläger seinen Sparvertrag von der Verbraucherzentrale NRW im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2004 (Az. IX ZR 140/03) überprüfen.
- OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 149/08
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in einem Sparvertrag
Das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25.09.2008 - Az.: 3 O 23/07 - wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.